Regierung will Anreize für Kooperation bei Netzausbau

Warten auf Sicherheitskriterien geht weiter

Regierung will Anreize für Kooperation bei Netzausbau

Reuters/sp Berlin – Die Bundesregierung will mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für mehr Kooperation unter den Telekomkonzernen beim Ausbau von Gigabitnetzen sorgen. Ziel sei es, bei freiwilligen Angeboten der Netzbetreiber auf Regulierung zu verzichten oder diese zu verringern, heißt es im Entwurf für die Novelle TKG, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. Bereits im vergangenen Jahr hatten die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland angekündigt, zusammen bis zu 6 000 Mobilfunkstandorte aufzubauen. Auch die Bundesnetzagentur vertritt die Meinung, dass die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur sinnvoll ist. Sie darf dem Entwurf zufolge Mobilfunkunternehmen künftig verpflichten, in einem räumlich eng umgrenzten Gebiet Konkurrenten die Netzmitnutzung (Roaming) unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen.Die TKG-Novelle wird auch deshalb mit Spannung erwartet, weil sie die Voraussetzungen für den Einsatz von Komponenten beim Netzausbau definieren soll und damit auch mit Blick auf den Einbezug des umstrittenen chinesischen Netzwerkausrüsters Huawei beim Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes in Deutschland eine Rolle spielt. Bisher warten die Telekomfirmen in Deutschland noch auf Vorgaben, nach welchen Sicherheitskriterien sie Bestandteile verbauen dürfen. Hierzu heißt es im Entwurf, dass sicherheitsrelevante Netz- und Systemkomponenten, die kritische Funktionen erfüllen, nur eingesetzt werden, wenn sie von einer anerkannten Prüfstelle überprüft und von einer anerkannten Zertifizierungsstelle zertifiziert wurden. Einzelheiten dazu arbeitet derzeit noch die Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Datenschutz-Bundesbeauftragten aus. Mit der Veröffentlichung des Sicherheitskatalogs der Bundesnetzagentur wird in Kürze gerechnet.Wegen europäischer Vorgaben sollte das Telekommunikationsgesetz eigentlich bis Jahresende überarbeitet werden. Angesichts der jüngsten Verzögerungen könnte sich dieser Termin allerdings um einige Monate verschieben.