Kartellamt verhängt hohe Bußgelder

Digitalwirtschaft bleibt ein Schwerpunkt - Verfahren gegen Facebook läuft

Kartellamt verhängt hohe Bußgelder

ab Düsseldorf – Mit 848 Mill. Euro hat das Bundeskartellamt 2019 so hohe Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen verhängt wie selten zuvor. Nur im Jahr 2014 haben die Wettbewerbshüter mit 1,1 Mrd. Euro höhere Strafen ausgesprochen. Betroffen waren davon 23 Unternehmen bzw. Verbände und zwölf natürliche Personen, wie aus dem Jahresrückblick der Bonner Behörde hervorgeht. “Die Kartellverfolgung ist und bleibt ein Schwerpunkt unserer Arbeit, denn Kartelle schädigen die Wirtschaft und die Verbraucher durch künstlich überhöhte Preise, schlechtere Qualität und ausgebremste Innovation”, wird Behördenchef Andreas Mundt zitiert.Die Kartellverfahren betrafen Fahrradgroßhandel, Gebäudeausrüstung, Zeitschriften, Industriebatterien, Autostahl-Einkauf und Stahlherstellung. Dabei kam das Kartellamt auch dank vieler Hinweise den rechtswidrigen Absprachen auf die Schliche. Von der Kronzeugenregelung machten 16 Unternehmen Gebrauch. Insgesamt wurden bei 32 Unternehmen Durchsuchungen vorgenommen.In puncto Fusionskontrolle lagen den Wettbewerbshütern 1 400 Vorhaben auf dem Tisch. 14 dieser Verfahren gingen in die vertiefte Prüfung, vier Zusammenschlussvorhaben – Miba/Zollern, Heidelberger Druck/MBO, Remondis/DSD und Loomis/Ziemann – wurden untersagt. Der Fusionskontrolle kommt nach Einschätzung von Mundt herausragende Bedeutung zu, “da sie das einzige Instrument ist, mit dem wir der Konzentration von Märkten präventiv Grenzen setzen können”.Die Digitalwirtschaft stand auch 2019 im Zentrum der Arbeit der Wettbewerbshüter, wobei sich das Kartellamt insbesondere mit Blick auf Amazon auf die Schulter klopft, habe der Online-Händler doch aufgrund der Bedenken der Bonner Behörde seine Vertrags- und Geschäftsbedingungen in wichtigen Punkten weltweit angepasst.Noch nicht beendet ist dagegen das Missbrauchsverfahren gegen Facebook, bei dem das Kartellamt dem Unternehmen Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt hat. Der US-Konzern legte gegen die Entscheidung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erfolgreich Beschwerde ein. Diese konterte das Kartellamt wiederum mit einer Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof, um zentrale Rechtsfragen zu klären. “Mit unserem Facebook-Verfahren sind wir im Maschinenraum der Datenökonomie angekommen”, sagt Mundt.