Lobbyregister hat Chance auf Nachbesserungen

Verhaltenskodex und Ausnahmeregeln im Fokus

Lobbyregister hat Chance auf Nachbesserungen

sp Berlin – Der Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters für den deutschen Bundestag hat gute Chancen auf weitere Nachbesserungen. Bei einer Online-Diskussion auf Einladung der OECD haben Vertreter der Regierungsfraktionen nicht nur die bereits gemachte Zusage beteuert, das Anwendungsgebiet des Gesetzes per Änderungsantrag auf die Regierung und die Ministerien ausweiten zu wollen, sondern auch Gesprächsbereitschaft mit Blick auf den im ersten Entwurf vorgesehenen Verhaltenskodex signalisiert.Der Entwurf sieht vor, dass Lobbyisten einen individuellen Verhaltenskodex verfassen müssen. Angesichts von mehr als 11 000 Lobbyisten, die heute allein im Lobbyregister des Europäischen Parlaments erfasst sind, drohe das Instrument “zum bürokratischen Monstrum” zu werden, warnte der Abgeordnete Marco Buschmann (FDP). Ähnlich sieht es Matthias Bartke (SPD), der ebenfalls im Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sitzt, der vor einer Woche Experten zum Thema Lobbyregister gehört hat. Nach der Anhörung sei er “sehr nachdenklich” über den vorgesehenen Verhaltenskodex geworden, sagte Bartke in der Online-Debatte mit Abgeordneten aller Fraktionen exklusive der AfD und OECD-Experten. “Da werden wir auch noch was ändern”, sagte er zum Kodex, und auch Patrick Schnieder (CDU) signalisierte Gesprächsbereitschaft.Die Kritik der Opposition geht allerdings über die Gestaltung des Verhaltenskodex im Entwurf hinaus. Zwar begrüßten die Vertreter aller Fraktionen bei der Online-Diskussion, dass nach jahrelangen Verzögerungen nun endlich ein Gesetzesentwurf für ein Lobbyregister vorliege. “Aber es gibt Schwächen, die das Regulierungsziel gefährden, das Vertrauen in den legislativen Prozess zu stärken”, sagte FDP-Politiker Buschmann und schlug dabei ähnliche Töne wie Friedrich Straetmanns (Die Linke) und Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) an. Sie kritisierten unter anderem die vorgesehenen Ausnahmeregeln für Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen, das Fehlen eines “legislativen Fußabdrucks” und die weiterhin mangelhafte Transparenz der Lobbykontakte von Parlamentariern. Schnieder hielt dem entgegen, dass es mit der CDU keine Regelung geben werde, die das freie Mandat der Abgeordneten gefährden würde.