ZENTRALBANK-REIGEN VOR WEIHNACHTEN

EU-Richter stärken EZB und Co. den Rücken

Razzia bei slowenischer Zentralbank rechtswidrig

EU-Richter stärken EZB und Co. den Rücken

rec Frankfurt – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem gestern ergangenen Urteil die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) und der ihr untergeordneten nationalen Notenbanken im Euroraum gestärkt. Mit der Beschlagnahme von Dokumenten der slowenischen Zentralbank, die zu den Archiven der EZB gehören, hätten die Behörden des Landes gegen EU-Recht verstoßen, urteilten die Luxemburger Richter. Die Republik Slowenien habe gegen ihre Pflicht verstoßen, den Grundsatz der Unverletzlichkeit der EU-Archive zu beachten, so der EuGH.Das höchstinstanzliche Urteil hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Denn es untermauert die Rechte des Eurosystems aus EZB und den 19 nationalen Zentralbanken, zu denen auch die Bundesbank gehört, auf der einen gegenüber Regierungsbehörden auf der anderen Seite. Mit ihrem Urteil gaben die Luxemburger Richter einer Klage der EU-Kommission wegen Verletzungen der EU-Verträge in allen Punkten statt.In dem konkreten Fall geht es um einen Vorgang am 6. Juli 2016. Slowenische Behörden durchsuchten Räume der Banka Slovenje. Sie beschlagnahmten etliche Dokumente in Papier- und digitaler Form, darunter sämtliche E-Mails und Dateien aus den Jahren 2012 bis 2014 auf PC und Laptop des damaligen Zentralbankchefs Bostjan Jazbec. Der bis 2018 amtierende Jazbec ist inzwischen in der Führungsriege des EU-Bankenabwicklungsfonds und bewarb sich zuletzt ohne Erfolg um einen Sitz im EZB-Direktorium.Hintergrund der Razzia waren Ermittlungen gegen Jazbec und andere Bedienstete der Notenbank wegen des Verdachts, bei der Restrukturierung einer slowenischen Bank ihr Amt missbraucht zu haben. Trotz Protesten der Zentralbank setzten die slowenischen Behörden seinerzeit die Durchsuchung fort. Der EuGH kam nun zu dem Schluss, dass sie damit gegen ihre Pflicht zu loyaler Zusammenarbeit mit den Unionsorganen verstießen. Sie hätten zunächst die EZB um Zustimmung bitten müssen, befand der EuGH.