EU-Hauhalt für 2021 steht

Keine Auswirkung auf Veto durch Polen und Ungarn

EU-Hauhalt für 2021 steht

ahe Brüssel – Die Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten haben sich auf die Ausgestaltung des EU-Haushalts für 2021 geeinigt. Der Kompromiss, der von beiden Seiten begrüßt wurde, sieht für das nächste Jahr Auszahlungen von 166,1 Mrd. Euro vor. Basis für die Einigung war der bereits ausgehandelte Kompromiss zum nächsten mehrjährigen Budgetrahmen der EU, der allerdings weiter von Polen und Ungarn blockiert wird. Nur wenn dieser Streit auf dem anstehenden EU-Gipfel gelöst wird, kann der Haushalt 2021 auch wie nun beschlossen in Kraft treten.Am Montag läuft zunächst die Verhandlungsfrist für den Etat 2021 aus. Formal müssen dann erst einmal die Haushaltsverhandlungen für gescheitert erklärt werden, weil noch der nötige mehrjährige Finanzrahmen fehlt. Im Falle einer Einigung im Streit mit Polen und Ungarn am Donnerstag will die EU-Kommission aber bereits am Freitag einen neuen Haushaltsvorschlag für 2021 vorlegen – und zwar eine Kopie der jetzt gefundenen Einigung zwischen Parlament und Mitgliedstaaten. Die Ratifizierung könnte dann rechtzeitig bis Jahresende gelingen. Sollte eine Verständigung auf dem Gipfel ausbleiben, müsste die EU 2021 zunächst mit einem Nothaushalt agieren.Bundesfinanzminister Olaf Scholz betonte, die Einigung auf den Etat 2021 zeige, dass die EU auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig sei. “Alle, die noch bremsen, müssen den Weg endlich frei machen”, forderte der SPD-Politiker in Richtung Budapest und Warschau. “Die Gelder werden in den Mitgliedstaaten dringend gebraucht, um Leben zu retten und die Wirtschaft zu stützen.” Der Streit blockiert auch den Corona-Wiederaufbaufonds.Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán zeigte am Freitag erneut wenig Kompromissbereitschaft. Eine Koppelung von Geldern mit Rechtsstaatlichkeitsprinzipien sei nicht zu akzeptieren, sagte er im staatlichen Hörfunk. Polen hatte zuvor angedeutet, auf das Veto verzichten zu wollen, wenn es von Seiten der EU eine Klarstellung gebe, wie das Rechtsstaatsinstrument angewendet wird.