Chefrunde soll Streit über Lieferkettengesetz klären

Gespräch im Januar - Heil macht Druck

Chefrunde soll Streit über Lieferkettengesetz klären

Reuters Berlin – Eine Chefrunde mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) soll im Januar den Streit in der Bundesregierung über ein Lieferkettengesetz klären. Nach mehr als sieben Monaten Verhandlungen auf Ebene der Minister und Staatssekretäre sei trotz vieler Fortschritte keine Einigung gelungen, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil gestern. “Um es anders zu sagen: Ich bin ziemlich sauer.” Der SPD-Politiker machte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dafür verantwortlich. Es werde daher im Januar ein Gespräch mit Merkel und Scholz geben. Es gebe noch eine Chance auf eine Einigung vor der Bundestagswahl im Herbst 2021.Nach Vorstellung von Heil sollen Unternehmen in ihren weltweiten Lieferketten für Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltauflagen haften. Heil sprach von “menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten”. Er verlange nichts Unmögliches, sondern Machbares, wie von vielen Unternehmen auf freiwilliger Basis demonstriert werde. Gerade vor Weihnachten dürfe niemandem gleichgültig sein, unter welchen Bedingungen im Ausland etwa Schokolade produziert werde, die verschenkt werde. “Wir brauchen wirksame Rechtsfolgen, sonst wäre das ein Alibi-Gesetz”, sagte Heil.Altmaier sagte, die Beratungen seien zuletzt gut vorangekommen. “Ich bedauere, dass eine Gesamteinigung vor Weihnachten noch nicht möglich war. Für mich ist wichtig, klare und praktikable Sorgfaltspflichten zu verankern, die insbesondere von größeren Unternehmen zu beachten sind. Mittelständische Unternehmen sollen davon ausgenommen sein.” Das Wirtschaftsministerium teilte zudem mit, kein Ministerium habe Interesse an einem zahnlosen Tiger. “Gerade deshalb diskutieren wir für Verstöße das wirksame Instrument von Bußgeldern, das auch in anderen Wirtschaftsbereichen erfolgreich zum Einsatz kommt.” Seit dem Sommer verhandeln Heil, Altmaier und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU). Streitpunkte sind dabei vor allem eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung der Unternehmen und die Betriebsgröße, ab der neue Vorschriften greifen sollen.