Im GesprächStefan Lettmeier, V-Bank

„Wenn man die Lizenz hat, dann ist das ein Qualitätssiegel“

Stefan Lettmeier will die V-Bank für Digital Assets fit machen. Im Gespräch mit der Börsen-Zeitung erklärt er: Die Blockchain-Infrastruktur wird langfristig das traditionelle Wertpapiergeschäft ablösen.

„Wenn man die Lizenz hat, dann ist das ein Qualitätssiegel“

An der deutschen Kryptoverwahrlizenz haben sich schon einige die Zähne ausgebissen. Und so hatte es V-Bank-Vorstand Stefan Lettmeier auch nicht vom Hocker gehauen, dass just am Tag der Bekanntmachung der vom eigenen Haus erlangten Lizenz die Kryptobörse Bitvao ihren vollständigen Rückzug vom deutschen Markt aus regulatorischen Gründen mitteilte – ein Kontrastprogramm, das zeigt, wie sich die Spreu vom Weizen trennt.

Es waren drei intensive Jahre – und heute sind wir nach der Commerzbank das zweite deutsche Institut, das die Kryptoverwahrlizenz hat.

Stefan Lettmeier

Lettmeier ist Co-Gründer der auf unabhängige Vermögensverwalter, Family Offices, vermögensverwaltende Banken und Stiftungen spezialisierten V-Bank – und hatte als Verantwortlicher für alles, was „run the bank“ ausmacht, 2020 den Prozess in Richtung Digital Assets angestoßen. „Mitte 2021 haben wir den Antrag für die Kryptoverwahrlizenz eingereicht. Es waren dann drei intensive Jahre – und heute sind wir nach der Commerzbank das zweite deutsche Institut, das die Kryptoverwahrlizenz hat,“ so Lettmeier im Gespräch mit der Börsen-Zeitung.

Es wäre fahrlässig, sich nicht mit der Blockchain und Tokenisierung zu beschäftigen.

Stefan Lettmeier

Sein Credo: „Wir wollen unseren Kunden für die Zukunft einen Zugang zur Blockchain gewährleisten. Denn es kommen neue Assetklassen und mit ihnen neue Abwicklungsprozesse – und das müssen wir als Depotbank darstellen können. Insofern wäre es fahrlässig, sich nicht mit der Blockchain und Tokenisierung zu beschäftigen.“

Gold wird schon tokenisiert

Das Szenario sieht so aus, dass Vermögensverwalter für ihre Kunden künftig neben Aktien und Fonds auch Kryptowährungen oder Security-Token ins Depot legen. Es ist ja schon zu sehen, dass zum Beispiel Bitcoin als Beimischung neben Gold (das von HSBC auch schon tokenisiert wird) allokiert wird in die Depots der wohlhabenden Klientel. Auch teure Kunstwerke werden schon tokenisiert und dann als Inhaberschuldverschreibung in digitalen Stückelungen depotfähig gemacht.

Was in die Depots reingeht, muss bezahlt werden. Und da ist eine herkömmliche Sepa-Überweisung nicht geeignet.

Stefan Lettmeier

Lettmeier geht davon aus, dass Blockchain-Infrastruktur langfristig das traditionelle Wertpapiergeschäft ablösen wird, wobei das sukzessive geschehen werde. Es seien allerdings vielfältige Abstimmungsprozesse unter den Marktteilnehmern notwendig, um die Kompatibilität sicherzustellen. Es sei auch klar, dass insbesondere im grenzüberschreitenden Geschäft etwas passieren müsse, z. B. sei der Wertpapier-Übertrag ins Ausland mit antiquierten Prozessen verbunden. „Auch Dinge wie eine Wholesale CBDC, tokenisiertes Giralgeld und Stablecoins machen Sinn. Denn was in die Depots reingeht, muss bezahlt werden. Und da ist eine herkömmliche Sepa-Überweisung nicht geeignet.“

1.000 Seiten Papier

Der Weg bis zur Erteilung der Kryptoverwahrlizenz war steinig. In den drei Jahren habe man immer wieder Änderungen einreichen müssen, da es in den Vorschriften Anpassungen gab – was den Antrag auf 1.000 Seiten anwachsen ließ. Solche Widrigkeiten werfen einen Wertpapier-Profi wie Lettmeier aber nicht aus der Bahn. Sobald die BaFin sich des Prozesses richtig angenommen habe, sei es dort auch Zug um Zug vorangegangen, sagt er.

Was den Prozess umfangreich gestaltete, war das Durchschreiten der drei Prüfungsinstitutionen Prüfungsverband, BaFin und schließlich EZB. Es sei eine intensive Zeit gewesen im Dialog mit allen drei Instanzen, aber das habe alles seine Richtigkeit, so Lettmeier. Die Mühe war es jedenfalls wert: „Wenn man die Lizenz hat, dann ist das ein Qualitätssiegel.“

V-Bank bleibt ihren Wurzeln treu

Als Dienstleister mit an Bord sind die Blockchain-Forensiker von Chainalysis, begleitet wurde der Antrag auf juristischer Seite von der Kanzlei DRRP. Als erste spezialisierte Depotbank mit der Kryptoverwahrlizenz befindet sich die V-Bank in einer gewissen Pole-Position und wird auch schon von anderen Banken angesprochen sowie zu Tests eingeladen. Eigentlich könnten die Münchener auf Basis der Lizenz ein europaweites Geschäft aufziehen, aber das ist nichts für Lettmeier und die auf ihre deutsche Kundschaft und die DACH-Region fokussierte V-Bank. „Schuster bleib bei Deinem Leisten.“

IM GESPRÄCH: STEFAN LETTMEIER

„Wenn man die Lizenz hat, dann ist das ein Gütesiegel“

Der V-Bank-Vorstand über den Weg der Depotbank zur Kryptoverwahrlizenz und warum man Kunden grundsätzlich Zugang zur Blockchain geben will

Von Björn Godenrath, Frankfurt