Nächste DIN-Norm zur Finanzberatung

Börsen-Zeitung, 2.3.2019 jsc Frankfurt - Nach Einführung der DIN-Norm zur Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte bereitet der Initiator ein weiteres Regelwerk vor: Am 20. und 21. Mai soll die fachliche Arbeit an einer DIN-Norm zur "Vermögens- und...

Nächste DIN-Norm zur Finanzberatung

jsc Frankfurt – Nach Einführung der DIN-Norm zur Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte bereitet der Initiator ein weiteres Regelwerk vor: Am 20. und 21. Mai soll die fachliche Arbeit an einer DIN-Norm zur “Vermögens- und Risikoanalyse für Privatanleger” beginnen, teilte das federführende Defino Institut für Finanznorm am Donnerstag mit. Die schon bestehende Spezifikation (DIN SPEC 77223), eine Vorstufe einer Norm, wurde vom zuständigen Arbeitsausschuss zurückgezogen. Denn die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II und die anstehende Verordnung FinVermV machten eine “grundlegende Überarbeitung” notwendig, so die privatwirtschaftlich aufgestellte Organisation, die sich mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) abstimmt und Personen, Firmen und Hilfsmittel in Anlehnung an die Regelwerke zertifiziert.Die im Januar verabschiedete DIN-Norm 77230 regelt die Basis-Finanzanalyse, also die Ermittlung des Bedarfs an diversen Finanzprodukten. Die nun geplante Norm klärt die Beratung zur Vermögensverwaltung, schreibt also zum Beispiel vor, wie Berater die Kenntnisse eines Anlegers abfragen, eine Vermögensbilanz aufbauen und Risiken erfassen. Eine Norm ist nicht verbindlich, hat aber durch Einbindung von Industrie, Verbraucherschützern und weiteren Experten Gewicht. Wer an der geplanten Norm mitwirken will, kann sich per E-Mail an nadl@din.de beim Deutschen Institut für Normung melden.