Finanzmarktregulierung

EU-Kommission erwägt weitreichende Änderungen an Offenlegungsregeln

Die EU-Kommission erwägt, die Kategorien Artikel 8 und 9 für grüne und dunkelgrüne Fonds abzulösen. Einige Fondsprofis beäugen die Überlegungen mit Sorge.

EU-Kommission erwägt weitreichende Änderungen an Offenlegungsregeln

EU-Kommission erwägt weitreichende Änderungen an Offenlegungsregeln

Die Europäische Kommission hat eine breit angelegte Konsultation zur Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR) eingeleitet. Nach Angaben des Beratungsunternehmens KPMG untersucht die Kommission vor allem, ob neue Produktkategorien eingeführt werden sollten, die auf Nachhaltigkeitszielen und genauen Kriterien basieren. Die Fragen beziehen sich auf die potenzielle Nützlichkeit und Wirksamkeit eines solchen Ansatzes und darauf, wie etwaige Kategorien gestaltet werden sollten.

Es werden zwei Möglichkeiten vorgeschlagen. Eine davon würde einen grundlegend neuen Ansatz bedeuten. Dieser könnte neue Kategorien beinhalten, die auf der Anlagestrategie eines Produkts basieren, was dazu führen würde, dass die Kategorien nach Artikel 8 („grüne Fonds“) und Artikel 9 („dunkelgrüne Fonds“) abgeschafft würden.

Ein Fonds nach Artikel 8 fördert ökologische und soziale Ziele, hat aber Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren nicht als Kernziele. Ein Fonds nach Artikel 9 hat nachhaltige Investitionen als ausdrückliches Ziel. Fonds nach Artikel 6 haben keinen ESG-Ansatz, der sich an die Anleger richtet, müssen aber dennoch ESG-Berichte an die Aufsichtsbehörden erstellen.

Umfragen in der Branche zeigen, dass SFDR weiterhin die Mittelzuflüsse antreibt, wobei mindestens Artikel 8 erforderlich ist. „Unsere Branchengespräche deuten darauf hin, dass es für Manager immer schwieriger wird, Artikel-6-Fonds zu vermarkten, so dass alle Fonds mindestens Artikel 8 erfüllen müssen“, heißt es in einem aktuellen Bericht.

Etwas verwirrend ist, dass die Fondsbranche selbst die Kategorien Artikel 8 und Artikel 8+ eingeführt hat, um zu bestimmen, wie grün ein Fonds ist. Darüber hinaus haben einige lokale Aufsichtsbehörden die Kategorie 8 und die Fonds an strengere Standards gebunden als auf EU-Ebene vorgesehen.

Abschied von Artikel 8 und 9?

Die EU-Kommission schlägt vier potenzielle Kategorien vor, die den von der britischen Financial Conduct Authority vorgeschlagenen Kennzeichnungen ähneln. Die EU-Kommission untersucht unter anderem die Frage, ob es sinnvoll ist, zwischen sozialen und ökologischen Produkten zu unterscheiden, die optimale Anzahl von Kategorien, die Überwachung von Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs) und gegebenenfalls die Frage, wie der Übergang von der derzeitigen Regelung nach Artikel 8 und Artikel 9 erfolgen soll.

Einige Marktteilnehmer aus der Fondsbranche sind besorgt über die Überlegungen, vom derzeitigen System abzugehen. „Die politischen Entscheidungsträger der EU sollten der Versuchung widerstehen, die Struktur der SFDR grundlegend zu ändern“, argumentiert ein Berater. Die Abschaffung der Kategorien nach Artikel 8 und 9, wie sie die Kommission als eine Option vorgeschlagen hat, „würde bedeuten, dass die Arbeit, die die Branche in den vergangenen drei Jahren geleistet hat, über Bord geworfen wird“.

Von Michael Marray, Frankfurt