NOTIERT IN BERLIN

Verzwickte Einlagensicherung

Die Bitte klingt vergleichsweise harmlos, aber die Absicht dahinter folgt aus einer veritablen Unruhe in Teilen der deutschen Kreditbranche. Es geht um das Reizthema Einlagensicherung. In der Bundesratssitzung am Freitag gab Sachsens Staatsminister...

Verzwickte Einlagensicherung

Die Bitte klingt vergleichsweise harmlos, aber die Absicht dahinter folgt aus einer veritablen Unruhe in Teilen der deutschen Kreditbranche. Es geht um das Reizthema Einlagensicherung. In der Bundesratssitzung am Freitag gab Sachsens Staatsminister Roland Wöller (CDU) eine kleine Erklärung zu Protokoll: Darin bittet der Freistaat die Bundesregierung zu prüfen, ob der geplante neue Paragraf 25 a im Einlagensicherungsgesetz aus einer Gesetzesnovelle gestrichen werden kann. Die Novelle ist das Risikoreduzierungsgesetz, kurz RiG. Es setzt das EU-Bankenpaket in deutsches Recht um. Sehr versteckt findet sich darin auch eine Passage zur Reform des Einlagensicherungsgesetzes. Das Bundesfinanzministerium will die aktuelle Trennung zwischen privaten und öffentlichen Banken mit Blick auf die gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen aufheben. Im Zuge des Wechsels der deutschen Landesförderbanken von der europäischen unter die nationale Finanzaufsicht scheiden diese Institute aus der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung der öffentlichen Banken, der EdÖ, aus. Zurück bleiben dort nur fünf ungleich große Institute, die sich nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums nicht mehr gegenseitig stützen könnten. Damit begründet das Haus von Olaf Scholz (SPD) den gesetzlichen Vorstoß, die EdÖ von ihren Aufgaben bei der gesetzlichen Einlegerentschädigung bis 100 000 Euro entbinden zu können. Die EdÖ wäre am Ende. Die Kreditinstitute – die Direktbank DKB, die KfW-Ipex, das Internationale Bankhaus Bodensee, der Calenberger Kreditverein und das Ritterschaftliche Kreditinstitut Stade, müssten sich eine neue Heimat suchen. Das Bundesfinanzministerium nennt das Vorhaben eine Stärkung der Einlagensicherung. Der Freistaat Sachsen sieht darin Goldplating bei der Umsetzung der EU-Richtlinie – die Bundesregierung tut mehr, als sie muss. Zudem hält Sachsen laut Protokoll die Aufgabenerfüllung der EdÖ keineswegs für gefährdet.Dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) kann der Vorstoß Sachsens nur recht sein. Würde ihm die Beleihung entzogen, die EdÖ zu führen, wäre dies ein Bedeutungs- und Prestigeverlust. Der Sparkassenverband DSGV dürfte sich für stark genug halten, die Aufgabe vom VÖB zu übernehmen. Einige Regionalverbände der Sparkassen sind jedoch sehr daran interessiert, die EdÖ zu erhalten. Eine Sorge könnten sein, dass mit einer vereinheitlichten Entschädigungseinrichtung auch leichter an der Institutssicherung gerüttelt werden könnte. Der Druck aus Europa ist groß. Außerdem hatte die Einlagensicherung der öffentlichen Banken schon dem früheren westfälischen Sparkassenpräsidenten Rolf Gerlach geholfen. Er setzte mit der Drohung, dorthin zu wechseln, 2015 bessere Konditionen bei der Reform der Institutssicherung durch. Schwierig ist auch, welche Sicherungseinrichtung die DKB aufnehmen würde. Das Institut gehört via seiner Mutter BayernLB zwar zur öffentlichen Familie, ist aber als große Direktbank ein Sonderfall unter Sparkassen. Bliebe die EdÖ, wie sie ist, wäre damit manches gelöst.