Ergänzungsverlangen für Hauptversammlung

Förtsch legt Gründe für den Antrag zur Abberufung von Korbmacher dar

Der Aufgalopp für die Hauptversammlung von FlatexDegiro verläuft knackig. Großaktionär Bernd Förtsch liefert Hintergrund, warum Aufsichtsratschef Martin Korbmacher abgewählt werden sollte.

Förtsch legt Gründe für den Antrag zur Abberufung von Korbmacher dar

Mit Blick auf die am 4. Juni stattfindende Hauptversammlung von FlatexDegiro hat Großaktionär Bernd Förtsch seine Forderung zur Abwahl von Aufsichtsratschef Martin Korbmacher mit ausführlichen Begründungen in seinem Ergänzungsverlangen untermauert. So wird Korbmachers Verhalten rund um eine Mitteilung zur BaFin-Sonderprüfung kritisiert, die ungewöhnlicherweise an einem Samstagabend (und nicht ad hoc) veröffentlicht wurde.

Ein couragierter Aufsichtsratsvorsitzender hätte den Vorstand dazu angehalten, die Aufsichtsbehörden bereits frühzeitig über grobe Fehler in der Compliance zu informieren.

Bernd Förtsch

Allein Art und Zeitpunkt dieser Information verkenne die Relevanz des Vorgangs. „Ein couragierter Aufsichtsratsvorsitzender hätte den Vorstand dazu angehalten, die Aufsichtsbehörden bereits frühzeitig über grobe Fehler in der Compliance zu informieren und anschließend niemals toleriert, dass dieser Vorgang gegenüber den Aktionären verharmlost oder dermaßen intransparent kommuniziert wird.“ Es verwundere daher nicht, dass die BaFin prüft, ob der Vorstand seinen Pflichten zur Veröffentlichung kursrelevanter Informationen nachgekommen sei, heißt es in dem Ergänzungsverlangen.

Misstrauensvotum der BaFin

Dass Korbmacher als Aufsichtsratsvorsitzender auch die Entsendung des Sonderprüfers als nicht offenbarungspflichtig erachtete, könne nur „als weitere eklatante Fehlentscheidung aufgrund fehlenden Risiko- und Bedeutungsbewusstseins der Tragweite dieses Misstrauensvotums der BaFin aufgefasst werden“, heißt es weiter.

Zudem hegt Förtsch den Verdacht, dass es seitens des Vorstands zu Verstößen gegen Insidervorschriften gekommen sein könnte. Es scheine, dass mehrere Mitglieder des Vorstandes die Informationspolitik von FlatexDegiro als Mittel verstanden hätten, „bewusste und zielgerichtete Aktientransaktionen zum eigenen finanziellen Vorteil durchführen zu können“. Der Aufsichtsrat, dem die originäre Kontrolle des Vorstandes obliege, habe in diesem Zusammenhang offenkundig versagt – hätte doch gerade er verhindern müssen, dass die Vorstände die Informationspolitik als Mittel zur Selbstbedienung gebrauchen.

Aktionäre forderten Abberufung des CEO

Und es geht weiter: Ferner sei zu erkennen, dass Korbmacher seine persönlichen und freundschaftlichen Beziehungen über die Interessen der Aktionäre stelle, heißt es in dem Dokument für die Hauptversammlung. So hätten im November 2023 mehrere Aktionäre, die insgesamt einen Anteilsbesitz von ca. 35% des Grundkapitals repräsentieren, einen Brief an den
Aufsichtsrat mit der Bitte adressiert, den Vorstandsvorsitzenden zu ersetzen bzw. dessen am 31. Mai 2025 auslaufenden Vorstandsvertrag nicht zu verlängern. Dieser Brief sei von Korbmacher zunächst ignoriert worden. Erst auf nochmaliges Nachfragen habe der Aufsichtsratsvorsitzende später „nur widerwillig und pro forma der Suche nach einem neuen Vorstandsvorsitzenden zugestimmt“.

Förtsch zieht aus diesen anderen von ihm so geschilderten Vorgängen folgendes Fazit: Nach jetzigem Stand sei Korbmacher „entweder nicht gewillt oder nicht in der Lage, seinen Aufgaben als Aufsichtsratsvorsitzender im ausreichenden Maße nachzukommen“. Damit führe er jedoch seine ihm als Aufsichtsrat obliegende Verantwortung, im Sinne der Gesellschaft die Kontrolle über den Vorstand auszuüben, ad absurdum.

FlatexDegiro erklärte in einer Stellungnahme gegenüber der Börsen-Zeitung, der Aufsichtsrat weise die Vorwürfe von Herrn Förtsch entschieden zurück. „Der Aufsichtsrat hält die Vorwürfe für unzutreffend sowie aus dem Zusammenhang gerissen dargestellt. Es wird ein unvollständiges Bild der Sachlage gezeichnet.“ Die Vorwürfe beträfen mitunter ohnehin Themenkomplexe, die im Rahmen korrekter Corporate Governance nicht dem Aufgabenbereich des Aufsichtsrats – und schon gar nicht alleinig dem Aufsichtsratsvorsitzenden – zuzuordnen seien.

Über eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger teilt der Aufsichtsrat zudem mit, dass man „einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen“ beschlossen habe, den Antrag zur Abberufung von Korbmacher abzulehnen. Damit einhergehend empfiehlt man der Hauptversammlung, gegen den Wahlvorschlag zur Berufung von Axel Hörger - den Förtsch nominiert hat - zu stimmen.

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